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  KAP-Anlage: Abgabepflicht ... Beitrag #1 (permalink)  
Alt 22.01.2010, 12:31
Erfahrener Benutzer

 
Registriert seit: 08.12.2006
Beiträge: 219
Frage KAP-Anlage: Abgabepflicht ...

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... besteht eine Pflicht zur Abgabe der Zinserträge durch eine Zinsbescheinigung
auch dann wenn durch einen Freistellungsauftrag von der Abgeltungssteuer be-
freit ist. Das ist mir bisher so noch nicht ganz klar. Ich war davon ausgegangen,
dass Zinserträge über die Obergrenzen in einem FA automatisch abgeführt
werden. So wurde mir das auch durch die Hausbank erklärt.
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  KAP-Anlage: Abgabepflicht ... Beitrag #2 (permalink)  
Alt 22.01.2010, 18:05
Moderator

 
Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 1.888
nein, wenn du abgeltungssteuer zahlst oder davon befreit bist brauchst du nichts mehr angeben.

nur wenn du dein depot zB deine bank keine abgeltungssteuer abführt (zB weil sie im ausland ist) hast musst du die gewinne angeben.

du darfst dies natürlich tun, wenn du zuviel bezahlt hast - wenn du zB vergessen hast den freistellungsauftrag zu stellen.

gruß,
horeb
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