Hallo,
tlws. aufgrund verschiedener Einreihungsauffassungen tlws. aus Unkenntnis erhalten wir Lieferantenerklärungen mit anderen Warennummern zurück als den eigentlich korrekten vorgegebenen.
Ist die LE damit für eine Präferenzverwendung ungültig ? Oder kann man diese, wenn man die falsche Einreihungsauffasung belegen/begründen kann trottzdem verwenden.
Gibt es dazu Rechtsquellen ?
Danke für alle Tipps...
Gruß
kamikazebulubulu
tlws. aufgrund verschiedener Einreihungsauffassungen tlws. aus Unkenntnis erhalten wir Lieferantenerklärungen mit anderen Warennummern zurück als den eigentlich korrekten vorgegebenen.
Ist die LE damit für eine Präferenzverwendung ungültig ? Oder kann man diese, wenn man die falsche Einreihungsauffasung belegen/begründen kann trottzdem verwenden.
Gibt es dazu Rechtsquellen ?
Danke für alle Tipps...
Gruß
kamikazebulubulu