Original von trash
ich habe mich grad halb totgesucht, aber die seite nicht mehr gefunden... ich schwöre aber bei meinem ebaynamen, dass dort stand, dass man bei angemeldeten kleingewerbe nur die pflichten wie eine privatperson hat. ich suche weiter...
ich habe mich grad halb totgesucht, aber die seite nicht mehr gefunden... ich schwöre aber bei meinem ebaynamen, dass dort stand, dass man bei angemeldeten kleingewerbe nur die pflichten wie eine privatperson hat. ich suche weiter...
Das definitiv nicht korrekt.
Der einzige Unterschied zwischen Kleingewerbe und einem größeren Betrieb ist, daß man auf Wunsch von der Pflicht befreit wird, USt abzuführen (§ 19.1 UStG). Ansonsten hat man die selben Pflichten wie ein großer (im Internet z.B. Widerrufsrecht, Impressumspflicht usw.).
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