Ich weiß es auch höchstens ansatzweise, vermute aber mal, dass jemand befürchtet, dass Du eine Einstweilige Verfügung gegen ihn beantragen könntest. Gegen die kann man sich (glaub ich) mit einer Schutzschrift vorab wehren. Denn u. U. würde man sonst keine Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Was Du damit zu tun haben könntest, weißt Du aber sicher besser als ich.
Ich hab ja noch weniger Ahnung als Du, aber ich befürchte, dass er Dir eine Einstweilige Verfügung verpassen lassen will. Er fragt sozusagen vorher schon, ob Du Dich vorab wehren willst. Das lässt nix gutes erwarten.
Ich stell mir das (bildlich) so vor: Du sitzt mit ihm im Sandkasten und Ihr buddelt vor Euch hin. Er fragt Dich: "Wenn ich Dich jetzt gleich haue, hältst Du Dir dann die Schippe vors Gesicht, so dass Du nix abkriegst und ich mir die Hand wehtue?"
Aber wozu hast Du denn einen Rechtanwalt? Der muss doch auch wissen, was man darauf antwortet.
Aber wozu hast Du denn einen Rechtanwalt? Der muss doch auch wissen, was man darauf antwortet.
@light
pleskau hat es ja auf den Punkt gebracht.
Für was hast Du denn deinen Anwalt ?
Wenn ich Dein Posting richtig verstehe, dann hat ja die Gegenseite das Schreiben an Deinen Anwalt direkt geschickt. Also vertritt Dich dein Anwalt in der Sache ( was immer es sein möge ) schon.
Du wirst doch nicht ein paar DVD´s kopiert und verkauft haben
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