Ich möchte im EU-Ausland verlegte deutschsprachige Bücher beim Verlag einkaufen und bei ebay gewerblich ausschließlich Endverbrauchern anbieten.
Nach BuchPrG § 5 (1) ist der Importeur verpflichtet, einen Preis festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Was heißt hier veröffentlichen? - Reicht die Angabe meines Festpreises im ebay-Angebot oder gibt es irgendeine offizielle Stelle, bei der der Preis angemeldet werden muß, wobei ich nicht als Großhändler tätig bin.
DV-Versand
Nach BuchPrG § 5 (1) ist der Importeur verpflichtet, einen Preis festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Was heißt hier veröffentlichen? - Reicht die Angabe meines Festpreises im ebay-Angebot oder gibt es irgendeine offizielle Stelle, bei der der Preis angemeldet werden muß, wobei ich nicht als Großhändler tätig bin.
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