aus intern.de von gerade...
Empfehlungs-Mails untersagt
18.05.2004
Die weitere Entwicklung eines Falls am Landgericht Nürnberg-Fürth muss man wohl genau beobachten. Die Richter dort haben im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung - und damit vorläufig - entschieden, dass Freundschaftswerbung im World Wide Web zu unterbleiben hat.
Die vor wenigen Tagen von JurPC veröffentlichte Entscheidung ist - wie bei Einstweiligen Verfügungen üblich - extrem kurz und verzichtet auf jede Begründung. Auch die Identität von Kläger und Beklagtem sind noch nicht bekannt.
Doch die in der Verfügung formulierte Unterlassungsforderung ist eindeutig: Es ist dem Beklagten bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro untersagt, "auf der eigenen Internet-Seite Verbraucher aufzufordern, eine persönliche Nachricht per e-Mail an einen Freund der (zwei Worte geschwärzt) mit einer Produktempfehlung zu deren Gunsten zu entsenden".
Diese Beschreibung dürfte wohl auf Tausende von Empfehlungssystemen in Deutschland zutreffen. Prominentestes Beispiel: Die Funktion "Angebot an einen Freund senden" bei eBay.de.
JurPC: LG Nürnberg-Fürth - Beschluss vom 04.03.2004 - 4 HK O 2056/04 - Freundschaftswerbung per Internet
Grüße
longus
Empfehlungs-Mails untersagt
18.05.2004
Die weitere Entwicklung eines Falls am Landgericht Nürnberg-Fürth muss man wohl genau beobachten. Die Richter dort haben im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung - und damit vorläufig - entschieden, dass Freundschaftswerbung im World Wide Web zu unterbleiben hat.
Die vor wenigen Tagen von JurPC veröffentlichte Entscheidung ist - wie bei Einstweiligen Verfügungen üblich - extrem kurz und verzichtet auf jede Begründung. Auch die Identität von Kläger und Beklagtem sind noch nicht bekannt.
Doch die in der Verfügung formulierte Unterlassungsforderung ist eindeutig: Es ist dem Beklagten bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro untersagt, "auf der eigenen Internet-Seite Verbraucher aufzufordern, eine persönliche Nachricht per e-Mail an einen Freund der (zwei Worte geschwärzt) mit einer Produktempfehlung zu deren Gunsten zu entsenden".
Diese Beschreibung dürfte wohl auf Tausende von Empfehlungssystemen in Deutschland zutreffen. Prominentestes Beispiel: Die Funktion "Angebot an einen Freund senden" bei eBay.de.
JurPC: LG Nürnberg-Fürth - Beschluss vom 04.03.2004 - 4 HK O 2056/04 - Freundschaftswerbung per Internet
Grüße
longus