Mich beschäftigt eine Frage: Wenn mann als Gewerblicher Verkäufer einen Gegenstand verkauft der dann von Käufer durch irgendwelche Gründe abgelehnt oder nicht bezahlt wurde z.b.: Spassbieter
muß mann dann trotzdem die Steuern auf den Artikel bezahlen obwohl der Kauf nicht zu stande gekommen ist ? Mir geht es darum wenn das Finanzamt aus irgend welchen Gründen einmal Einblick in eBay nimmt und feststellt das von 1000 Artikeln nur 990 Artikel bei der Steuer aufgeführt worden sind, muss ich dann nachweisen das es Spaßbieter waren etc.?
muß mann dann trotzdem die Steuern auf den Artikel bezahlen obwohl der Kauf nicht zu stande gekommen ist ? Mir geht es darum wenn das Finanzamt aus irgend welchen Gründen einmal Einblick in eBay nimmt und feststellt das von 1000 Artikeln nur 990 Artikel bei der Steuer aufgeführt worden sind, muss ich dann nachweisen das es Spaßbieter waren etc.?
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