[SIZE=16]Ein Euro gilt[/SIZE]
Ein Drucker, Auto oder womöglich ein ganzes Haus für ein Euro? Wer beim Internetauktionshaus Ebay Produkte unter der Option "Sofort Kaufen" anbietet, muss sich auch an den von ihm genannten Kaufpreis halten. Da nützt es auch nichts, wenn in der Artikelbeschreibung ein anderer Preis genannt wird.
Ebay-Verkäufer, die ihre Artikel mit der Option "Sofort Kaufen" anbieten, müssen zu dem Preis liefern, zu dem sie ihre Ware angeboten haben - auch wenn dieser nur einen Euro beträgt. Wie die Fachzeitschrift Multimedia und Recht berichtet, ist am niedersächsischen Amtsgericht Syke ein entsprechendes Urteil rechtskräftig geworden.
"Sofort Kauf" für Schnellentschlossene: Preisangaben gelten
Hintergrund ist das Angebot eines Unternehmens, das bei Ebay einen Drucker mit 20 Patronen und einem USB-Kabel für insgesamt einen Euro unter der Option "Sofort Kaufen" offerierte. Erst in der Artikelbeschreibung weiter unten auf der Seite wurde darauf hingewiesen, dass der Drucker insgesamt 199 Euro kostet. Der Käufer klickte und bestätigte den Vorgang mit seinem Passwort, heißt es in der Zeitschrift.
Nachdem der Käufer elf Euro (zehn Euro Versandkosten) überwiesen hatte, wartete er vergebens auf die Lieferung. Der Händler teilte dem späteren Kläger mit, dass der Gesamtpreis insgesamt 209 Euro betrage und dass es ihm Leid täte, wenn dies nicht klar geworden sei. Der Käufer könne jedoch gern vom Kauf zurücktreten, falls er nicht mit dem Preis einverstanden sei.
Wie das Gericht gegenüber manager-magazin.de bestätigte, ist das Unternehmen zur Lieferung der Ware in Höhe von einem Euro zuzüglich der Versandkosten verurteilt worden (Az. 24C 988/04). In der Begründung heißt es, dass das Angebot von einem Euro keineswegs missverständlich sei und "Sofort Kaufen"-Interessenten besonders schnell entscheiden müssten, um ein Schnäppchen zu machen. Man könne deshalb nicht von ihnen verlangen, dass sie sich den kompletten Beschreibungstext durchlesen.
Ein Drucker, Auto oder womöglich ein ganzes Haus für ein Euro? Wer beim Internetauktionshaus Ebay Produkte unter der Option "Sofort Kaufen" anbietet, muss sich auch an den von ihm genannten Kaufpreis halten. Da nützt es auch nichts, wenn in der Artikelbeschreibung ein anderer Preis genannt wird.
Ebay-Verkäufer, die ihre Artikel mit der Option "Sofort Kaufen" anbieten, müssen zu dem Preis liefern, zu dem sie ihre Ware angeboten haben - auch wenn dieser nur einen Euro beträgt. Wie die Fachzeitschrift Multimedia und Recht berichtet, ist am niedersächsischen Amtsgericht Syke ein entsprechendes Urteil rechtskräftig geworden.
"Sofort Kauf" für Schnellentschlossene: Preisangaben gelten
Hintergrund ist das Angebot eines Unternehmens, das bei Ebay einen Drucker mit 20 Patronen und einem USB-Kabel für insgesamt einen Euro unter der Option "Sofort Kaufen" offerierte. Erst in der Artikelbeschreibung weiter unten auf der Seite wurde darauf hingewiesen, dass der Drucker insgesamt 199 Euro kostet. Der Käufer klickte und bestätigte den Vorgang mit seinem Passwort, heißt es in der Zeitschrift.
Nachdem der Käufer elf Euro (zehn Euro Versandkosten) überwiesen hatte, wartete er vergebens auf die Lieferung. Der Händler teilte dem späteren Kläger mit, dass der Gesamtpreis insgesamt 209 Euro betrage und dass es ihm Leid täte, wenn dies nicht klar geworden sei. Der Käufer könne jedoch gern vom Kauf zurücktreten, falls er nicht mit dem Preis einverstanden sei.
Wie das Gericht gegenüber manager-magazin.de bestätigte, ist das Unternehmen zur Lieferung der Ware in Höhe von einem Euro zuzüglich der Versandkosten verurteilt worden (Az. 24C 988/04). In der Begründung heißt es, dass das Angebot von einem Euro keineswegs missverständlich sei und "Sofort Kaufen"-Interessenten besonders schnell entscheiden müssten, um ein Schnäppchen zu machen. Man könne deshalb nicht von ihnen verlangen, dass sie sich den kompletten Beschreibungstext durchlesen.
Mehr zum gleichen Urteil auch bei Heise
Für den Verbraucherschutz sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Begründung, dass sich "Sofort Kaufen"-Interessenten besonders schnell entscheiden müssten, um ein Schnäppchen zu machen. Man könne deshalb nicht von ihnen verlangen, dass sie sich den kompletten Beschreibungstext durchlesen" finde ich doch etwas abwegig ...
Da es sich scheinbar um einen gewerblichen Verkäufer gehandelt hat, sehe ich in solchen Angeboten eher einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung:
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise).
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