Guten Tag an alle eifrigen Leser! Es handelt sich um folgende Situation: ich möchte mich als Software-Programmierer selbständig machen. Nun steht in Frage, ob ich nun Freier Mitarbeiter, Freiberufler oder als etwas anderes einzustufen bin. Das Wissen der Software-Programmierung habe ich mir durch Selbststudium und Lerngänge erworben. Ein staatlich anerkanntes Zertifikat ist vorhanden. Ich möchte Individualsoftware für verschiedene Unternehmen und Privatpersonen erstellen. Ich arbeite nicht für einen bestimmten Auftraggeber sondern habe immer wechselnde Kunden, wobei es natürlich auch vorkommen kann, dass ein Auftraggeber mehr als einmal meine Dienste in Anspruch nimmt (z.B. wenn die Software überarbeitet werden muss oder wenn ein anderes Projekt ansteht). Pro Projekt benötige ich meistens mehrere Tage bis ein paar Wochen. Bei komplexeren Projekte, oder wenn ich nebenbei noch an anderen Projekte arbeite, kann es auch über ein Monat in Anspruch nehmen. Ich arbeite hauptsächlich von zu Hause und arbeite alleine, ich habe also keine Mitarbeiter. Es kann vorkommen, dass ich mich mit dem Auftraggeber treffe, evtl. auch im Unternehmen des Auftraggebers, um mir einen Überblick der Situation zu verschaffen. Die eigentliche Programmierung und alle anderen Tätigkeiten werden von mir persönlich im eigenen Heim durchgeführt. Wie ist meine Tätigkeit nun einzustufen? Als freier Mitarbeiter, Freiberufler oder etwas anderes? Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich bereits ausgefüllt und abgegeben. Als Tätigkeit habe ich „Software Programmierer“ angegeben und die „Kleinunternehmer-Regelung“ angekreuzt. Einige Wochen später habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen, dort haben Sie mir meine Steuernummer zugeteilt. In dem Brief steht: „Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit: s. Softwareentwicklung“. Einen Tag später bekam ich einen weiteren Brief: „Festsetzung von Vorauszahlungen“. Dort steht: „Festsetzung laufender Vorauszahlungen: Zeitraum ab Betrag 1. Einkommensteuer 2. Vj. 2019 0,00 2. Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 2. Vj. 2019 0,00 Ich hoffe, mir kann da jemand helfen. Das Finanzamt wollte mir leider nicht helfen, da die Mitarbeiterin sehr unfreundlich war und wohl keine Lust zu arbeiten hatte. Entschuldigt bitte die fehlenden Absätze, es handelt sich dabei um ein technisches Problem. Dehalb habe ich den Beitrag nochmal als Textdatei angehängt. Herzlichen Dank im Voraus für Eure Bemühungen!
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